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27-29_08_2010 Ausschreibung_Schwanewede
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 Besondere Bestimmungen Bremer Landesmeisterschaften Dressur und Springen:
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I. Teilnahmeberechtigt sind Stammmitglieder aus Vereinen die dem PSV Bremen e.V. angeschlossen  sind.
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II. Jeder Teilnehmer an der Bremer Landesmeisterschaft kann beliebig viele Pferde nennen, jedoch in den ersten beiden Wertungsprüfungen nur zwei Pferde für die Wertung der Bremer Landesmeisterschaft starten. Diese Pferde sind bis Meldeschluss der ersten Wertungsprüfung zu benennen. In der dritten Wertungsprüfung kann jeder Teilnehmer nur ein Pferd in der Meisterschaftswertung starten. Dieses ist bis Meldeschluss der dritten Wertungsprüfung zu benennen.
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III. Es wird jeweils das Reiterpaar bewertet; die Punkte sind an das Pferd gebunden. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Punktzahl aus der dritten Wertungsprüfung der Dressur. Beim Springen zählt die niedrigste Punktzahl. Reiter und Pferd müssen in allen drei Wertungsprüfungen die Selben sein.
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IV. Scheidet ein Reiter mit seinem Pferd in einer der beiden ersten Wertungsprüfungen aus, so kann dieses Paar nicht mehr für die Bremer Landesmeisterschaft gewertet werden
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V. Handicaps in den Wertungsprüfungen der Bremer Landesmeisterschaft gelten nicht für Teilnehmer an den Meisterschaften. Die Teilnehmer können unabhängig von ihrer LK in den Abteilungen platziert werden, wobei jedoch die Teilnahmeberechtigung gem. LPO (LK) gegeben sein muss.
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VI. Bei 3 - 4 Teilnehmern je Gruppe wird nur der Teilnehmer mit der höchsten bzw. der niedrigsten Gesamtpunktzahl Bremer Landesmeister und erhält die Goldmedaille. Bei 5 und mehr Teilnehmern werden die 3 Teilnehmer mit der höchsten bezw. niedrigsten Punktzahl platziert 1. Goldmedaille, 2. Silbermedaille, 3. Bronzemedaille.
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Wertung Dressur:
1. Wertungsprüfung x1
2. Wertungsprüfung x1,5
3. Wertungsprüfung x 2




