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Tag der offenen Stalltür im September:
5. September Hubertus Reitverein Bremen ab 11 Uhr
19. September RC Niedervieland:
Angebot: Pferdeführen, Reitvorführungen, Hüpfburg, Hufeisenwerfen, Kaffee und Kuchen uvm.
26. September R.u.F. Oberneuland.
26. September Gestüt Alt Marßel
Angebot: Ringstechen, Fohlenschau, Treckerfahrt mit Anhänger zur Rinderherde, Pnyreiten Hufbeschlagschau, Kaffe, Kuchen, Bratwurst usw.
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 Workshop für Vereine mit Schulbetrieb
Um den Schulbetrieb im Landesverband Bremen zu stärken, hat sich der Präsident, Walter Kind, etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Dabei handelt es sich um Workshops rund um das Thema Schulpferde, die nach und nach in möglichst vielen Vereinen stattfinden sollen. Den Anfang macht der RFC Niedervieland, der Heimatverein von Walter Kind, wo der erste Workshop im Juli stattfinden wird.
Ziel dieser Workshops ist es, einen Ist-Stand in Bezug auf den Schulpferdebetrieb zu ermitteln und gemeinsam Verbesserungen zu erarbeiten. Dabei werden die Schulpferde des gastgebenden Vereins unter dem Reiter präsentiert und dabei der Leistungsstand eines jeden Pferdes kommentiert. Zwecks Erfahrungsaustausch sollen Gesprächsrunden unter den Reitlehrern stattfinden. Um den Besuchern einen Einblick in die Haltungsform zu gewähren, finden Stallbesichtigungen statt. Natürlich sind auch hier Diskussionen über die ideale Haltungsform erwünscht.
Für jedes Schulpferd wird eine Datenerhebung durchgeführt, die z.B. auch die Kosten sowie die Auslastung des Pferdes beinhaltet. Die gesammelten Daten sollen im Anschluss gemeinsam aufbereitet werden um im Anschluss geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Walter Kind zielt darauf ab, dass die verschiedenen Vereine sich so gegenseitig befruchten. “Wir erhoffen uns hiermit einen Anstoß zu geben, den Schulbetrieb kritisch zu durchleuchten und auch unbedingt zu stärken”, so Kind.
Julia würzburg
Zweiter “Tag der offenen Stalltür” am 26. September 2010
Jetzt schon vormerken
Das Echo auf den ersten bundesweiten “Tag der offenen Stalltür” im Oktober 2009 war gewaltig. Kein Wunder also, dass der Ruf nach einer Wiederholung laut wurde. Diesem Wunsch der Pferdesportvereine und Pferdebetriebe kamen die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Landespferdesportverbände jetzt nach und haben für den 26. September 2010 den zweiten bundesweiten “Tag der offenen Stalltür” ausgelobt.
Anfang Oktober 2009 riefen die FN und die Landespferdesportverbände erstmals Vereine und Mitgliedsbetriebe zu einem bundesweiten “Tag der offenen Stalltür” auf. Rund 1.000 Vereine und Mitgliedsbetriebe öffneten ihre Türen und Tore, über 1.000 Presseveröffentlichungen und mehr als 40.000 Internetmeldungen ließen fast 250.000 Besucher in teilnehmenden Pferdebetriebe und Vereine strömen. Mit ihrem Programm zeigten die Teilnehmer ihr “Geschäft”. Reit-, Fahr- und Voltigiervorführungen gehörten zum Kernprogramm und ließen potenzielle Mitglieder und Kunden sehen, was der Pferdesport zu bieten hat. In einigen Fällen konnten die Besucher sogar selbst in den Sattel steigen. Der Rückblick auf die Premiere zeigt, dass bei rund 75 Prozent der teilnehmenden Vereine und Betriebe die Besucherzahl den Erwartungen entsprach oder diese sogar übertraf. Darüber hinaus bestätigten 61 Prozent der Teilnehmer, dass sie durch die Veranstaltung neue Mitglieder, Reit- und Voltgierschüler oder Einstaller gewinnen konnten. Einzelne Betriebe verbuchten sogar bis zu 30 neue Reitschüler im Anschluss an den Aktionstag.
Auch mit dem zweiten “Tag der offenen Stalltür” wollen die FN und die Landespferdesportverbände zeigen, dass Reiten ein Sport für jedermann ist. Gleichzeitig wollen sie den Betrieben und Vereinen eine Plattform zur Selbstdarstellung bieten und sie darin unterstützen, neue Kunden und Mitglieder zu gewinnen. Der Phantasie der Teilnehmer sind dabei keine Grenzen gesetzt. Vielfalt ist erwünscht. Alles ist möglich von Kutschfahrten und Reiterspielen über Stallführungen sowie Schauprogrammen und Rassepräsentation bis hin zu Pferdefußball, Ponyreiten und der Präsentation unterschiedlichster Ausbildungsangebote. Das kann allein oder in Kooperation mit anderen Vereinen und Betrieben geschehen.
Wer mitmachen will, kann sich bis Mitte Juli als Teilnehmer für den “Tag der offenen Stalltür 2010″ bei der FN anmelden. Teilnahmeberechtigt sind Pferdesportvereine und Pferdebetriebe, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind. FN und Landespferdesportverbände unterstützen die Teilnehmer mit mehreren Leistungen, zum Beispiel mit praktischen Tipps zur Organisation, einem Ideenpool zur inhaltlichen Gestaltung, Checklisten für die Organisation und Hinweisen zur Pressearbeit vor Ort. Der Slogan “Komm zum Pferd” findet sich als Aufforderung auf den Flyern und Plakaten, die zu dem Werbepaket gehören, das jeder Teilnehmer zur Bewerbung seiner Veranstaltung einsetzen kann. Begleitet wird der Aktionstag auf den Internetseiten von FN und Landesverbänden, indem unter anderem alle teilnehmenden Betriebe und Vereine aufgelistet werden.
Also jetzt schon den 26. September 2010 vormerken und anmelden.
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Meldepflicht für jedes Pferd in die Tierseuchenkasse
Informationen zur Meldepflicht
Rechtsgrundlagen
Die Meldepflicht beruht auf § 71 Tierseuchengesetz i.V.m. § 14 Abs. 3 Nds. Ausführungsgesetz (AGTierSG) zum Tierseuchengesetz bzw. § 7 Abs. 3 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (BremAGTierSG) sowie der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen für das jeweilige Beitragsjahr.
Mehr unter:Â Â www.ndstsk.de
Warendorf (fn-press). Nach Jahrzehnten des Wachstums im organisierten Pferdesport musste dieser im Jahre 2004 erstmals ein Minus verkraften. Seitdem verließen rund 15.000 Menschen die Reit- und Fahrvereine. Diese Entwicklung wollen die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und ihre Landespferdesportverbände bremsen und möglichst umkehren.Â
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Info-Flyer Vorreiter Deutschland
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Migration im Pferdesport
Wettbewerb für Vereine und Betriebe
© FN
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) rufen Vereine und Betriebe auf, Beispiele für die erfolgreiche Eingliederung von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufzuzeigen und damit anderen zugänglich zu machen. “Junge Menschen mit Migrationshintergrund in den organisierten Kinder- und Jugendsport zu integrieren, ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben im Sport”, sagt Peter Lauterbach, Ressortleiter Jugendarbeit im Sport bei der Deutschen Sportjugend. Die Bewerbungen werden durch eine Jury, die aus Vertretern der Bundesjugendleitung, der FN, der Abteilung Ausbildung sowie Peter Lautenbach, Ressortleiter Jugendarbeit im Sport der Deutschen Sportjugend (dsj) besteht, begutachtet.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2010.
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| Preise 1. Platz 2. Platz 3. Platz 4.-5. Platz 6.-10. Platz |
2.500 Euro 1.500 Euro 1.000 Euro je 500 Euro Fachbücher aus dem FNverlag |
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Bewerbungen an:
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Abteilung Jugend
48229 Warendorf
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Keine Abzeichenprüfung ohne Vorbereitungslehrgang: APO 2010
mehr Infos….
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Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände    Â
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 Der Deutsche Bundestag hat zwei Gesetze zu Verbesserungen im Vereinsrecht beschlossen, insbesondere eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Überdies kann beim Bundesministerium der Justiz ab heute kostenlos eine Informationsbroschüre zum Vereinsrecht (Download)
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“Heute ist ein guter Tag für alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren. Mit den beiden heute beschlossenen Gesetzen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Die Neuregelungen bringen eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. Für alle, die sich kundig machen wollen, wie man einen Verein gründet und worauf man dabei achten muss, haben wir eine aktuelle Informationsbroschüre zum Vereinsrecht, die ab heute kostenlos beim Bundesjustizministerium bestellt werden kann. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Uns geht es darum, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft”, sagte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
a) Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
Das vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Diese Wertgrenze orientiert sich an dem Steuerfreibetrag für Vereinsvorstände. So wird gewährleistet, dass Vereine und Vorstandsmitglieder die vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen ohne negative haftungsrechtliche Folgen ausschöpfen können.
“Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Daher begrüße ich die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Es freut mich, dass der Deutsche Bundestag auch die Vorschläge aufgegriffen hat, diese Haftungsbegrenzung auf Vorstandsmitglieder auszuweiten, die als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine geringe steuerfreie Vergütung erhalten, und sie zudem auch auf die Vorstände von Stiftungen zu erstrecken”, unterstrich Zypries.
Das im Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Beispiel: Um die Vereinskasse zu entlasten, organisiert der Vorstand eines Tennisvereins für den Vereinsparkplatz einen Winterdienst durch Vereinsmitglieder. Das für die Diensteinteilung zuständige Vorstandsmitglied übersieht versehentlich eine E-Mail, mit der sich ein für den Winterdienst vorgesehenes Vereinsmitglied krank meldet. Nach ergiebigen Schneefällen in der Nacht fährt am 12. Februar 2009 vormittags ein Vereinsmitglied auf dem nicht geräumten Vereinsparkplatz glättebedingt mit dem Auto gegen einen Zaunpfeiler. Da dem zuständigen Vorstandsmitglied nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet es weder gegenüber dem Mitglied für den Schaden am Auto noch gegenüber dem Verein für den Schaden am Zaun.
Schädigt das Vorstandsmitglied nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, wird die Haftung gegenüber dem Dritten nicht beschränkt. Allerdings hat der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Beispiel: Der Unfall auf dem Vereinsparkplatz betrifft nicht das Auto eines Vereinsmitglieds, sondern den Lieferwagen eines vom Verein beauftragten Handwerkers. Der Handwerker kann vom Vorstandsmitglied den vollen Ersatz des ihm entstandenen Schadens fordern. Das Vorstandsmitglied kann jedoch intern vom Verein verlangen, das dieser dem Handwerker den Schadenersatz leistet.
b) Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen werden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen.
“Viele Vereinsregister werden in den Ländern bereits elektronisch geführt. Jetzt haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass auch alle Anmeldungen zum Vereinsregister elektronisch erfolgen können. Dabei war mir wichtig, dass die elektronische Anmeldung keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Möglichkeit darstellt. So kann jeder Verein selbst entscheden, welche Form der Anmeldung für ihn die einfachste ist”, sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Das Gesetz schafft zusammen mit der FGG-Reform die bundesrechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder alle Anmeldungen zum Vereinsregister - von der Erstanmeldung bis Anmeldung der Beendigung eines Vereins - auch durch elektronische Erklärungen zulassen können. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern bleiben beim Vereinsregister aber weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich. Denn die Länder können die elektronische Anmeldung nur neben der Anmeldung in Papierform vorsehen.
Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält das Gesetz weitere registerrechtliche Änderungen, die Anmeldungen und Eintragungen erleichtern und den Informationswert des Vereinsregisters erhöhen. Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben, andere an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung angepasst.
Über die heute im Bundestag beschlossenen Gesetze muss noch im Bundesrat entschieden werden. Er wird sich mit den beiden Gesetzen voraussichtlich im September befassen.
c) Neue Broschüre des Bundesministeriums der Justiz: Leitfaden zum Vereinsrecht
“Wer sich ehrenamtlich in Vereinen engagiert, braucht nicht nur ein gutes Vereinsrecht, sondern auch verständliche Informationen über dieses Recht. Von der Gründung über den Betrieb bis zur Beendigung eines Vereins ist Vieles zu beachten. Das Bundesjustizministerium bietet hierzu einen Leitfaden zum Vereinsrecht an, der auf viele Fragen Antwort gibt. Ab heute kann dieser Leitfaden kostenlos in gedruckter Form bezogen werden”, sagte Bundesjustizministerin Zypries. Der Leitfaden zum Vereinsrecht wendet sich insbesondere an Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine. Er gibt einen Überblick zu den Fragen der Gründung und Führung eines Vereins. Und er informiert über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder und -organe.
Die Broschüre zum Download finden Sie hier! (http://www.psvwe.de/news/leitfaden_vereinsrecht_stand_2009.pdf)
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„Komm zum Pferd!“
Bundesweiter „Tag der offenen Stalltür“ am 4. Oktober
 Den 4. Oktober sollten sich alle Pferdesportvereine und –betriebe ganz dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag heißt es: „Komm zum Pferd“. So lautet das Motto des ersten bundesweiten „Tages der offenen Stalltür“.
Er birgt eine große Chance für Sie, neue Mitglieder und Kunden zugewinnen, Menschen für das Pferd zu begeistern und die Faszination ‚Pferdesport‘ am Leben zu erhalten.
Verstecken Sie sich nicht! Seien Sie direkt! Diese Aufforderungen sollten Sie sich zu Herzen nehmen. Schauen Sie über die Mauern Ihres Vereins oder Betriebes hinweg und treten Sie mit der Bevölkerung und den Medien in Kontakt. Beim “Tag der offenen Stalltür” kann man sich kennen lernen und Barrieren abbauen. Auch die eigenen Mitarbeiter werden durch die Veranstaltung motiviert. Für sie ist es wichtig, die geleistete Arbeit einmal nach außen zu tragen. Dies steigert das Wir-Gefühl.
Beim Programm an diesem Tag ist Vielfalt absolut erwünscht. Alles ist möglich: von Kutschfahrten und Reiterspielen über Stallführungen und Rassepräsentationen bis hin zu Pferdefußball, Ponyreiten, Dressur- und Springvorführungen. Das kann allein oder in Kooperation mit anderen Vereinen und Betrieben geschehen. Wichtig ist es, andere mit dem Pferdevirus zu infizieren und einen Treffpunkt für Gleichgesinnte zu schaffen.
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 Anmeldeschluss: 15. Juli
 Mitte Februar hatte die FN alle Pferdesportvereine und Partner-Pferdebetriebe in Deutschland aufgerufen, beim „Tag der offenen Stalltür“ mitzumachen. Ein Flyer, der über die Aktion und die Teilnahmemöglichkeiten informiert, ging an über 7.600 Vereine und über 3.700 FN-Partnerbetriebe. „Wir hoffen, dass mindestens 1.000 Vereine und Betriebe mitmachen“, sagte Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, Betriebe, Breitensport.
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Bis zum 15. Juli können sich Pferdesportvereine und Pferdebetriebe, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind, als Teilnehmer für den „Tag der offenen Stalltür“ registrieren. Nach der Anmeldung erhalten sie ein Organisationspaket mit praktischen Tipps, einem Ideenpool zur inhaltlichen Gestaltung, Checklisten für die Organisation und Hinweisen zur Pressearbeit vor Ort. Begleitet wird der Aktionstag auf den Internetseiten von FN und Landesverbänden, wo alle teilnehmenden Betriebe und Vereine aufgelistet werden (siehe unten).
Die Teilnahme kann Inhabern von Ausbildungslizenzen als Fortbildung mit vier Lerninhalten anerkannt werden.




