Pferdehaltung

Vereine bzw. Betriebe, die über eine fachgerechte Pferdehaltung verfügen,
können mit dem FN-Grundschild  “Pferdehaltung” gekennzeichnet werden,
wenn sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen   ….

Pensionsbetriebe

Als “Pensionspferdebetrieb” können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden,
die die Kriterien für die Kennzeichnung mit den FN Grundschild “Pferdehaltung”
erfüllen und Pensionspferdehaltung betreiben und bestimmte zusätzliche
Voraussetzungen erfüllen  ….                    
Antrag

Reitschule-Breitensport

Als “Reitschule Breitensport” können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden,
die die Kriterien für die Kennzeichnung mit den FN Grundschild “Pferdehaltung”
erfüllen und als Ausbildungsstätte für breitensportorientierten Pferdesport
dienen. Die Reitschulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw.
den Richtlinen der Anschlussverbänden.
Folgende Voraussetungen müssen erfüllt werden ….. 
  Antrag

Reitschule-Reiten …. 
Antrag

 FN-geprüfte Voltigierschule  o

  • Der Leiter muss mindestens die Trainer C-Prüfung-Voltigieren bestanden haben.
  • Der Verein/Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter für Lehrgänge und Prüfungen für das kleine und große Hufeisen sowie für Spielgruppen.
  • Mindestens ein Voltigierpferd muss zu entsprechenden Lehr- und Lernzwecken vorhanden sein sowie ein Holzpferd zu Übungszwecken.
  • Ein fest umzäunten Reitplatz (möglichst 400m2) oder eine Reithalle (20×40m) ist gefordert.

FN-geprüfte Voltigierschule oo

  • Der Leiter muss mindestens die Trainer B-Prüfung-Voltigieren bestanden haben.
  • Der Verein/Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter für Lehrgänge und Prüfungen zum DVA IV und III, zum DLA IV und III.
  • Mmindestens zwei Voltigierpferde auf dem Niveau des DVA III müssen zu entsprechenden Lehr- und Lernzwecken vorhanden sein sowie ein Holzpferd zu Übungszwecken.
  • Ein fest umzäunter Aussenplatz und eine Reithalle (20×40m) sind gefordert.

FN-geprüfte Voltigierschule  ooo

  • Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer B-Voltigieren  bestanden haben.
  • Der Verein/Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter für Lehrgänge und Prüfungen zum DVA II.
  • Mindestens vier Voltigierpferde, die für DVA II-Prüfungen geeignet sind und den Anforderungen der Leistungsklasse C/B entsprechen sowie ein Holzpferd zu Übungszwecken müssen im Betrieb vorhanden sein.
  • Ein fest umzäunter Aussenplatz und eine Reithalle (20×40m) sind gefordert.

FN-geprüfte Fachschule Voltigieren  ooooo

  • Der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer A-Voltigieren  bestanden haben.
  • Der Verein/Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter für Lehrgänge und Prüfungen zum DVA I und Lehrgänge für Ausbilder, Turnierfachleute und Multiplikatoren.
  • Die Schule muss mindestens über sechs Voltigierpferde verfügen, von denen zwei der Leistungsgruppe A im Gruppen- und Einzelvoltigieren entsprechen sowie zwei Holzpferde zu Übungszwecken müssen im Betrieb vorhanden sein.
  • Drei überdachte Voltigierzirkel sind gefordert.

Zuchtbetrieb

Als “Zuchtbetrieb” können Verien/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien
für die Kennzeichnung mit dem Grundschild “Pferdehaltung” erfüllen und Pferde-
zucht betreiben und sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen  ….