Aktuelle Informationen
Als Bundesverband orientiert sich die FN an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ab, die in den untenstehenden Downloads und FAQ nachzulesen sind.Die FN kann keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln zum Umgang mit dem Coronavirus aussprechen. Dafür sind Bundesregierung, Bundesländer, Landkreise und Kommunen zuständig. So kommt es, dass es regional und lokal unterschiedliche Regelungen für Pferdesport und Pferdezucht gibt. Die FN rät allen Pferdesportlern und Züchtern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes, der Regierung und Ministerien des eigenen Bundeslandes sowie der Kommunen durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen.
Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in den Regionen gelten, sind auf den Seiten der Bundesländer zu finden: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Downloads
Achtung: Die Corona-Lage ist sehr dynamisch und die unterschiedlichen Vorgaben von Bund und Ländern können sich schnell verändern. Deshalb unterliegen auch die untenstehenden Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.
- Handlungsempfehlungen für den Pferdesport als Individualsport in Vereinen und Betrieben
- Checkliste für Hygienekonzepte – Vereins- und Betriebsaktionen indoor
- Leitfaden für Turnierveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes
- Leitfaden für Durchführung von Seminarveranstaltungen
- Leitfaden für die Durchführung von Zuchtveranstaltungen bzw. Zuchtterminen
- Leitfaden für die Durchführung von Lehrangeboten
- Hinweisschilder Corona-Verhaltensregeln
- Eigenerklärung Pferdeversorgung
- Shutdown-Handlungsempfehlungen für die Notbewegung der Pferde in Vereinen und Betrieben
- Shutdown-Notfallplan für Reitschulen
- Shutdown-Notfallplan für Pensionsställe
- Merkblatt für durch behördliche Schließung und sonstige stark einschneidende Maßnahmen betroffene Pferdebetriebe
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, geben die Corona-Schutzverordnungen der Länder vor. Sobald neue Länder-Verordnungen vorliegen, sichten wir diese und aktualisieren unsere untenstehenden FAQ. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir sehr viele Anfragen rund um Corona erhalten und Zeit für die Recherche benötigen. Sobald wir über die entsprechenden Informationen und Empfehlungen verfügen, werden wir sie hier veröffentlichen. Wir können jedoch keine rechtsverbindlichen Antworten geben. Ihre Fragen können Sie an die E-Mail-Adresse corona@fn-dokr.de senden.
Bundesweite Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 (gültig bis 30.06.2021)
Die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Wichtig ist aber: Wenn die Corona-Schutzverordnung des Landes härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich. Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Landes (weitergehende Regeln):
Bremen:
Training/Unterricht im Freien
Inzidenz unter 100:
- max. 10 Personen
- in Gruppen von bis zu 20 Kindern oder Jugendlichen in einem Alter bis zu 18 Jahren mit maximal zwei Trainer*innen
Inzidenz über 100:
- Ausübung von Sport nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
- Kontaktfreier Sport mit max. 5 Kindern bis 14 Jahre zuzüglich einer Anleitungsperson mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Test
Training/Unterricht im Innenbereich
- allein, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands
Weiterführende Informationen
- Informationen des Pferdesportverbandes Bremen: www.pferdesportverband-bremen.de
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung: www.bremen.de/corona
Niedersachsen:
raining/Unterricht im Freien
Inzidenz über 100:
- Individualsport allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands
Inzidenz über 50 (Stufe 3):
- Sportanlagen geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/ Umkleiden geschlossen)
- Individualsportarten im Rahmen der Kontaktbeschränkungen bzw. mit Abstand zulässig
- Kontaktsport beschränkt auf max. 30 Kinder/Jugendliche bis einschl. 18 Jahren, wobei Geimpfte/ Genesene nicht mitzählen, Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10qm/Person oder 2m Abstand), Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Zuschauerzahl beschränkt
Inzidenz zwischen 35 und 50 (Stufe 2):
- Sportanlagen geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/ Umkleiden geschlossen)
- Individualsportarten im Rahmen der Kontaktbeschränkungen bzw. mit Abstand zulässig
- Kontaktsport beschränkt auf max. 30 Personen, wobei Geimpfte/ Genesene nicht mitzählen, Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10qm/Person oder 2m Abstand), Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Zuschauerzahl beschränkt
Inzidenz über 10 (Stufe 1):
- Sportanlagen mit Hygienekonzept geöffnet.
- Zuschauerzahl beschränkt
Training/Unterricht im Innenbereich
Inzidenz über 100:
- Individualsport allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands
Inzidenz über 50 (Stufe 3):
- Individualsport mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts
- Gruppenangebote und Kontaktsport nicht zulässig
- Zuschauerzahl beschränkt
Inzidenz zwischen 35 und 50 (Stufe 2):
- Individualsportarten zulässig
- Kontaktsport beschränkt auf max. 30 Personen, wobei Geimpfte/ Genesene nicht mitzählen, Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10qm/Person oder 2m Abstand), Erwachsene sowie Trainer/ Betreuer nur mit negativem Testnachweis
- Zuschauerzahl beschränkt
Inzidenz über 10:
- Sportanlagen mit Hygienekonzept geöffnet
- Zuschauerzahl beschränkt (Bedingungen siehe organisierte Veranstaltungen)
Turniere
- zulässig
Weiterführende Informationen
- Internetseiten des Pferdesportverbandes Hannover: www.psvhan.de
- Internetseite des Pferdesportverbandes Weser-Ems: www.psvwe.de
- Internetseite des Landes Niedersachsen: www.niedersachsen.de/Coronavirus
- Internetseite des Landes Niedersachsen mit FAQ zum Thema Sport: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html