Landes-Leistungskader-Bremen
Kriterien für die Aufnahme
A) Allgemeine Kriterien
- Die persönliche und charakterliche Eignung der Reiterin / des Reiters muss gegeben sein.
- Beim Pferd sind Perspektive, Gesundheitszustand und Verfügbarkeit im richtigen Verhältnis zu der verlangten sportlichen Anforderung ausschlaggebend. Grundlage ist die unterzeichnete Kadervereinbarung.
- Die Teilnahme an allen vorgegebenen Pflichtturnieren ist verbindlich.
- Platzierungen aus Vreschen-Bokel werden bei der Kaderbenennung nicht berücksichtigt.
- Der Kader-Nominierungsvorschlag erfolgt durch die zuständigen Beauftragten und die Landestrainer, die endgültige Kader-Nominierung durch den geschäftsführenden Vorstand des Pferdesportverbandes Bremen e. V.
- Grundsätzlich erfolgen Kader-Nominierungen nach Ablauf des Turnierjahres für die folgende Saison. Nachnominierungen abweichend hiervon sind in Ausnahmefällen zum 1. Mai und 1. Juli möglich.
- Ein Wechsel aus einem anderen Landesverband zum Pferdesportverband Bremen e. V. muss bis zum 31. Dezember erfolgt sein, um auf einem Wettkampf des folgenden Jahres starten zu dürfen, der durch eine Quotenregelung der FN zu besetzen ist. (DJM, PdB)
- Änderungen in der Zusammensetzung des Kaders können aufgrund veränderter Situationen vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Pferde, mit denen die Leistung erzielt wurden, nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender Ersatz nicht geschaffen wird. Die Kadermitglieder verpflichten sich, den Verband über Änderung ihres Pferdebestandes sowie über langwierige Krankheiten des Kaderpferdes zu informieren.
B) Sportliche Kriterien
- Mindestanforderungen siehe die jeweiligen Disziplinen und Altersklassen für Landeskader und Nachwuchs-Perspektiv-Bereich.